Proske GmbH informiert zu Auswirkungen des Brexit auf Firmenveranstaltungen und Travel Management
- Kurz- und mittelfristige Probleme durch ungeregelten Brexit sind wahrscheinlich
- Bereiche Meetings & Events sowie Geschäftsreisen besonders betroffen
München, 19. Februar 2019. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) steht unmittelbar bevor. Die Proske GmbH informiert, welche Veränderungen und Risiken für Organisatoren von Firmenveranstaltungen und deren Teilnehmer sich aus dem für den 29. März 2019 festgelegten Austritt aus der EU ergeben können. Insbesondere im Rahmen eines ungeregelten Brexit könnte es zu Behinderungen kommen, so die Veranstaltungsagentur.
“Wenn der Brexit zum 29. März 2019 realisiert wird, bedeutet das eine Sondersituation für fast alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und in Großbritannien tätig sind. Wir gehen davon aus, dass der Bereich Meetings & Events und damit verbundene Geschäftsreisen besonders betroffen sein werden. Auf lange Sicht nehmen wir zwar an, dass neue Regelungen für Klarheit sorgen werden; Kurz- und mittelfristig wird es aber besonders bei einem ungeregelten Brexit zu Problemen kommen”, sagt Markus Struppler, Geschäftsführer der Proske GmbH.
Die Agentur Proske informiert über mögliche Veränderungen in den folgenden Bereichen:
Dienstleistungsverträge:
Verträge über eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen unterliegen in der Regel einem vertraglich vereinbarten Gerichtsstand und somit nicht automatisch vom Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union betroffen. Die Auslegung bestehender und zukünftiger Verträge ist grundsätzlich stark einzelfallabhängig. Es besteht allerdings ein grundsätzliches Risiko, dass Dienstleister aufgrund von Behinderungen im Waren- und Personenverkehr ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können.
Projekt-Logistik:
Die größten aus dem Brexit resultierenden Risiken für Unternehmen werden für die Logistik befürchtet. Wenn Waren und Material etwa für die Durchführung von Messen, Kongressen und anderen Firmenveranstaltungen zu transportieren sind, sind neue Zollbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind Behinderungen der Einfuhr aus oder nach Großbritannien einzuplanen.
Einreiseregeln:
Hier sind kaum Änderungen zu erwarten. Da das Vereinigte Königreich (UK) nicht zum Schengen-Raum gehört, wurde auch bislang von Einreisenden den Personalausweis oder Reisepass verlangt. Es ist kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten, dass für Einwohnern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union künftig Visa beantragt werden müssen – zumindest nicht bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Unklar ist allerdings, ob und in welchem Ausmaß Dienstleistungen im Rahmen von Messen, Kongressen und anderen Veranstaltungen aus Großbritannien in der Europäischen Union oder umgekehrt getätigt werden dürfen.
Flugverkehr:
Ein ungeregelter Brexit würde bedeuten, dass viele Aspekte neu verhandelt werden müssten. Das reicht von Sicherheitsbestimmungen bis hin zu Flugstrecken und Rechten für Airlines. Insbesondere britische Luftlinien könnten durch den Austritt massiv beeinträchtigt werden, da ihnen nicht mehr automatisch die Rechte von EU-Airlines zugestanden werden. Eine Verknappung des Angebots kann für Geschäftsreisende, Teilnehmer von Veranstaltungen und Dienstleister negative Auswirkungen haben.
Krankenversicherung:
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) erhalten gesetzlich Krankenversicherte innerhalb der EU und in einigen weiteren europäischen Staaten medizinische Leistungen. Im Falle eines ungeregelten Brexits würde sie nach heutigem Stand ihre Gültigkeit verlieren. Geschäftsreisende sollten ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen. Im Zweifel ist zu empfehlen, eine private Auslandsversicherung abzuschließen.
Währungsschwankungen:
Da Großbritannien kein Mitglied der Eurozone ist, hat der Austritt keine direkten Auswirkungen auf den Wechselkurs. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten und damit verbundenem Konjunkturrückgang könnten stärkere Schwankungen im Verhältnis zwischen Euro und dem Britischen Pfund auftreten. Unsicherheiten im Wechselkurs behindern in jedem Fall die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Europäischen Union und Großbritanniens
Mobilfunk:
Im Rahmen des Brexit sind britische Mobilfunkbetreiber nicht mehr an die Vorgaben der Regulierungsbehörde gebunden. Reisende müssten nach dem Austritt mit wesentlich höheren Gebühren für Handytelefonate rechnen. Bislang ist noch nicht bekannt, wie sich britische Anbieter hier positionieren werden
Datenschutz:
Die EU-DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten umfassend -dabei sorgt sie für Transparenz über die Frage, was erlaubt ist. Aus EU-Sicht wird Großbritannien zu einem Drittland. Der Transfer von Daten dorthin ist laut DSGVO grundsätzlich verboten. Organisatoren von Firmenveranstaltungen müssen hier ihre Vereinbarungen mit den Teilnehmern entsprechend anpassen.
Proske GmbH informiert zu Auswirkungen des Brexit auf Firmenveranstaltungen und Travel Management
- Kurz- und mittelfristige Probleme durch ungeregelten Brexit sind wahrscheinlich
- Bereiche Meetings & Events sowie Geschäftsreisen besonders betroffen
München, 19. Februar 2019. Der Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union (EU) steht unmittelbar bevor. Die Proske GmbH informiert, welche Veränderungen und Risiken für Organisatoren von Firmenveranstaltungen und deren Teilnehmer sich aus dem für den 29. März 2019 festgelegten Austritt aus der EU ergeben können. Insbesondere im Rahmen eines ungeregelten Brexit könnte es zu Behinderungen kommen, so die Veranstaltungsagentur.
“Wenn der Brexit zum 29. März 2019 realisiert wird, bedeutet das eine Sondersituation für fast alle Unternehmen, die innerhalb der Europäischen Union und in Großbritannien tätig sind. Wir gehen davon aus, dass der Bereich Meetings & Events und damit verbundene Geschäftsreisen besonders betroffen sein werden. Auf lange Sicht nehmen wir zwar an, dass neue Regelungen für Klarheit sorgen werden; Kurz- und mittelfristig wird es aber besonders bei einem ungeregelten Brexit zu Problemen kommen”, sagt Markus Struppler, Geschäftsführer der Proske GmbH.
Die Agentur Proske informiert über mögliche Veränderungen in den folgenden Bereichen:
Dienstleistungsverträge:
Verträge über eine Zusammenarbeit zwischen Unternehmen unterliegen in der Regel einem vertraglich vereinbarten Gerichtsstand und somit nicht automatisch vom Austritt Großbritanniens aus der Europäischen Union betroffen. Die Auslegung bestehender und zukünftiger Verträge ist grundsätzlich stark einzelfallabhängig. Es besteht allerdings ein grundsätzliches Risiko, dass Dienstleister aufgrund von Behinderungen im Waren- und Personenverkehr ihre vertraglichen Pflichten nicht erfüllen können.
Projekt-Logistik:
Die größten aus dem Brexit resultierenden Risiken für Unternehmen werden für die Logistik befürchtet. Wenn Waren und Material etwa für die Durchführung von Messen, Kongressen und anderen Firmenveranstaltungen zu transportieren sind, sind neue Zollbestimmungen zu beachten. Insbesondere sind Behinderungen der Einfuhr aus oder nach Großbritannien einzuplanen.
Einreiseregeln:
Hier sind kaum Änderungen zu erwarten. Da das Vereinigte Königreich (UK) nicht zum Schengen-Raum gehört, wurde auch bislang von Einreisenden den Personalausweis oder Reisepass verlangt. Es ist kurz- und mittelfristig nicht zu erwarten, dass für Einwohnern der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union künftig Visa beantragt werden müssen – zumindest nicht bei einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. Unklar ist allerdings, ob und in welchem Ausmaß Dienstleistungen im Rahmen von Messen, Kongressen und anderen Veranstaltungen aus Großbritannien in der Europäischen Union oder umgekehrt getätigt werden dürfen.
Flugverkehr:
Ein ungeregelter Brexit würde bedeuten, dass viele Aspekte neu verhandelt werden müssten. Das reicht von Sicherheitsbestimmungen bis hin zu Flugstrecken und Rechten für Airlines. Insbesondere britische Luftlinien könnten durch den Austritt massiv beeinträchtigt werden, da ihnen nicht mehr automatisch die Rechte von EU-Airlines zugestanden werden. Eine Verknappung des Angebots kann für Geschäftsreisende, Teilnehmer von Veranstaltungen und Dienstleister negative Auswirkungen haben.
Krankenversicherung:
Mit der Europäischen Krankenversicherungskarte (European Health Insurance Card – EHIC) erhalten gesetzlich Krankenversicherte innerhalb der EU und in einigen weiteren europäischen Staaten medizinische Leistungen. Im Falle eines ungeregelten Brexits würde sie nach heutigem Stand ihre Gültigkeit verlieren. Geschäftsreisende sollten ihren Krankenversicherungsschutz überprüfen. Im Zweifel ist zu empfehlen, eine private Auslandsversicherung abzuschließen.
Währungsschwankungen:
Da Großbritannien kein Mitglied der Eurozone ist, hat der Austritt keine direkten Auswirkungen auf den Wechselkurs. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten und damit verbundenem Konjunkturrückgang könnten stärkere Schwankungen im Verhältnis zwischen Euro und dem Britischen Pfund auftreten. Unsicherheiten im Wechselkurs behindern in jedem Fall die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen der Europäischen Union und Großbritanniens
Mobilfunk:
Im Rahmen des Brexit sind britische Mobilfunkbetreiber nicht mehr an die Vorgaben der Regulierungsbehörde gebunden. Reisende müssten nach dem Austritt mit wesentlich höheren Gebühren für Handytelefonate rechnen. Bislang ist noch nicht bekannt, wie sich britische Anbieter hier positionieren werden
Datenschutz:
Die EU-DSGVO regelt den Schutz personenbezogener Daten umfassend -dabei sorgt sie für Transparenz über die Frage, was erlaubt ist. Aus EU-Sicht wird Großbritannien zu einem Drittland. Der Transfer von Daten dorthin ist laut DSGVO grundsätzlich verboten. Organisatoren von Firmenveranstaltungen müssen hier ihre Vereinbarungen mit den Teilnehmern entsprechend anpassen.
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